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Bereits der Verdacht auf Masern ist meldepflichtig!

Unabhängig von der ärztlichen Meldepflicht müssen Eltern kranker Kinder unverzüglich der Leitung der besuchten Gemeinschaftseinrichtung (wie Schule / Kindergarten) Bescheid sagen - auch wenn in der Familie jemand an Masern erkrankt ist oder unter Masern-Verdacht steht! Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung meldet dann umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt!!

Unten aufgeführt sind der Weg zu den wichtigsten links (Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes und generelles Vorgehen) und weitere Informationen. Es sind Anhaltspunkte ohne jede Garantie, da sich das Vorgehen jederzeit ändern kann - es ist immer eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Gesundheitsamtes!



 
Masern beim Robert Koch Institut Übersicht
Der Besuch einer

Gemeinschaftseinrichtung 

kann ggf. unter

den Bedingungen 1. - 4.

möglich sein

[immer in Absprache mit

dem zuständigen

Gesundheitsamt!]

1. Wenn eine Person zweimal geimpft ist, ist unter Vorlage des Impfausweises der weitere Besuch in der Regel möglich.

2. Wenn eine Person einmal geimpft ist, wird eine sofortige zweite Impfung empfohlen. Unter Vorlage des Impfausweises ist der Besuch ggf. möglich.

3. Wer früher schon sicher Masern gehabt hat, kann ggf. mit einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung die Gemeinschaftseinrichtung besuchen.

4. Personen ab Erreichen des 55. Lebensjahres können die Gemeinschaftseinrichtung ggf. ohne weitere Nachweise und Maßnahmen besuchen.

Zusatz

Gilt nicht für häuslichen Masern-Kontakt!

Wenn eine Einrichtung komplett erfasst und die Maßnahmen 1. - 4. ansonsten konsequent durchgeführt werden, ist unter Umständen auch folgende Möglichkeit denkbar[immer in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt]:
Wenn eine Person nicht gegen Masern geimpft wurde, kann nach unverzüglich durchgeführter Impfung der Besuch wieder aufgenommen
werden.
 
Infektionschutzgesetz

wichtig sind vor allem
§ 28 und § 34!

 

Gesetzestext: http://bundesrecht.juris.de/ifsg/index.html

englische Fassung (nicht amtlich / anklicken)

 



bitte auch beachten: Impressum / Haftungsausschluss